Vom Krankenstand zur Absicherung
Beispiel: angestellt, bei der ÖGK versichert. Typischer Weg in 8 Stationen — zum Mitnehmen und Orientieren. Keine Rechtsberatung, kein Anspruch auf Korrektheit oder Aktualität; Einzelfälle müssen einzeln geprüft werden. Stand 07/2026.
- 01 Krankenstand
- 02 Entgeltfortzahlung
- 03 50 % / 50 %
- 04 Krankengeld (ÖGK)
- 05 Antrag bei der PVA
- 06 Pensionsvorschuss · AMS
- 07 Rehageld
- 08 Berufsunfähigkeitspension
Krankenstand
Krankheitsbeginn — abrupt oder schleichend, Arbeit geht nicht mehr. Zum Arzt, Krankmeldung. Arbeit pausiert — der formale Weg beginnt hier.
Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung des vollen Entgelts für eine vom Dienstverhältnis abhängige Dauer verpflichtet (oft 6–12 Wochen).
Bereits hier sollte der Antrag auf Krankengeld bei der ÖGK gestellt werden (Kundenservice oder Online-Service-Portal).
50 % / 50 %
Danach gesetzlich 4 Wochen: 50 % Entgelt vom Arbeitgeber + 50 % Krankengeld von der ÖGK. Spätestens hier folgt in der Regel die erste Einladung der ÖGK zur Begutachtung beim medizinischen Dienst (Station im Bundesland / Bezirk).
Krankengeld (ÖGK)
Danach 100 % Krankengeld von der ÖGK — bis zu maximal 52 Wochen. Regelmäßige Kontrollen beim medizinischen Dienst, meist im Abstand von 2–3 Monaten.
Am Ende des Krankengeldes wird man ausgesteuert. Dann prüfen, ob der Krankenstand weiter aktiv läuft. Wenn nicht: bei der ÖGK anrufen und auf „krank ohne Bezüge“ umstellen lassen, damit der Krankenstand durchläuft.
Höhe: 50 % der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60 % (ggf. +17 % Sonderzahlungen).
Antrag bei der PVA
Wenn absehbar ist, dass die Arbeit auch mit Ablauf des Krankengeldes nicht mehr möglich ist: Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA stellen. In der Regel folgt eine Einladung zur Begutachtung vor Ort bei der PVA-Landesstelle (z. B. NÖ: St. Pölten).
Achtung: Dieser Antrag sollte idealerweise bereits zwei Monate vor Ablauf des Krankengeldes erfolgen — wegen der Bearbeitungszeit.
Pensionsvorschuss · AMS
Dauert die PVA-Entscheidung länger oder endet das Krankengeld vorher: Für die Zwischenzeit kann beim AMS ein Pensionsvorschuss beantragt werden. Bei späterer Zuerkennung wird die Differenz nachträglich ausgeglichen.
Höhe: in der Regel nur wie Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe — deutlich niedriger als Krankengeld oder Rehageld.
Rehageld
Bei Anerkennung der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit folgt in den meisten Fällen Rehabilitationsgeld — auch wenn sich Dauerhaftigkeit abzeichnen kann. Die Dauer ist individuell, mindestens jedoch 6 Monate; oft 12, 18 oder 24 Monate, mit erneuter Prüfung durch die PVA.
Höhe: wie Krankengeld (i. d. R. 60 % der Bemessungsgrundlage), mindestens Ausgleichszulagenrichtsatz Alleinstehende (2026: 1.308,39 €/Monat).
Berufsunfähigkeitspension
Stellt die PVA eine dauerhafte Berufsunfähigkeit fest, kann am Ende des Weges die Berufsunfähigkeitspension stehen. Das prüft die PVA im Einzelfall — bei Feststellung dauerhafter Berufsunfähigkeit ist das der typische Abschluss.
Nur zur Information und Orientierung · keine Kaufberatung · keine medizinische oder rechtliche Beratung · Stand 07/2026
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